Gründerregion Niederrhein

Förderdarlehen

Die Förderdarlehen der KFW-Bank und der NRW.BANK, helfen Ihnen, Ihr Gründungsvorhaben zu realisieren. Die Beantragung erfolgt hierbei üblicherweise im sogenannten Hausbankenprinzip. Das bedeutet, dass Sie als Antragssteller, ein Förderdarlehen, über Ihre Hausbank beantragen. Nach dem Eingang der Antragsunterlagen, prüft Ihre Hausbank die eingereichten Unterlagen, das Finanzierungskonzept und Ihr Geschäftsvorhaben. Bei positiver Bewertung stellt Ihre Hausbank den Antrag bei der entsprechenden Förderbank. Nach der Bewilligung des Förderdarlehens seitens der Förderbank, leitet Ihre Hausbank, die Gelder aus dem Förderdarlehen der entsprechenden Förderbank, an Sie weiter. Ausgenommen vom Hausbankenprinzip ist das NRW.Mikrodarlehen, welches über die Startercenter NRW beantragt wird.

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, bei Bedarf, außerdem mit der Herausgabe von Bürgschaften.

Eine Auflistung ausgewählter Förderdarlehen und Bürgschaften finden Sie im Folgenden.

Förderdarlehen der KfW:

ERP-Gründerkredit StartGeld

Im Rahmen des ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW, erhalten Existenzgründer und kleine Unternehmen, zinsgünstige Konditionen für ein Kreditengagement von bis zu 125.000 Euro zur Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten (Betriebsmittel).

Weitere Informationen finden Sie hier.

ERP-Förderkredit KMU

Der ERP-Förderkredit KMU ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen, Einzelunternehmen und Freiberuflern eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolge und Vorhaben im In- und Ausland. Gefördert werden auch Gründungen im Nebenerwerb und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Es kann ein Kreditbetrag von maximal 25 Millionen Euro zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderdarlehen der NRW.BANK:

NRW.Mikrodarlehen

Die NRW.Bank unterstützt in Zusammenarbeit mit den Startercentern NRW, Existenzgründer und Kleinstunternehmen mit einer zinsgünstigen Finanzierung von bis zu 50.000 Euro ohne die Stellung von Sicherheiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

NRW.BANK.Gründung und Wachstum

Für Gründer:innen, junge und etablierte KMU bis 5 Jahre und Angehörige der freien Berufe erhalten ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 10 Mio. Euro zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bei der Unternehmensgründung sowie zur Finanzierung von Unternehmensnachfolgen oder Festigungsmaßnahmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

NRW.BANK.Universalkredit

Gründer:innen, mittelständische Unternehmen und Angehörige der freien Berufe erhalten ein zinsgünstiges Darlehen ohne Höchstbetrag zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln, teilweise auch für Vorhaben im Ausland bzw. mit Auslandsbezug.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Go-TO-MARKET-Gutschein

Mit dem Förderangebot „Go-to-Market-Gutschein“ unterstützt die Landesregierung junge Start-ups bei der Entwicklung von Prototypen digitaler Produkte und zielt darauf ab, Start-ups bei einem erfolgreichen Markteintritt zu unterstützen. Hierfür werden Zuschüsse von bis zu 35.000 Euro gewährt.

Ihr seid ein nicht-börsendotiertes Kleinstunternehmen aus NRW, deren Gründung nicht länger als drei Jahre zurück liegt? Dann ist dieses Euer Programm, mehr Infos findet Ihr hier: https://www.wirtschaft.nrw/go-to-market

NRW.MicroCrowd

Existenzgründende und junge Unternehmen (in den ersten fünf Jahren nach der Geschäftsaufnahme), erhalten ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro, mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 80 Prozent bei mindestens 20 Prozent Crowdfunding, zur Förderung von Gründungen sowie Wachstums- und Erweiterungsmaßnahmen junger Unternehmen in Verbindung mit einem Crowdfunding-Projekt, direkt in Kooperation mit einer Startnext-Crowd-Kampagne.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW:

Bürgschaftsbank NRW – klassische Ausfallbürgschaft

Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt über die Ausfallbürgschaft von 50% bis zu 80% eines Kreditbetrages von bis zu 2 Mio. Euro für kleine und mittelständische bestehende Unternehmen und Existenzgründer:innen der gewerblichen Wirtschaft (KMU-Definition der EU) einschließlich Betriebe des Gartenbaus sowie Angehörige der Freien Berufe für Finanzierungsvorhaben jeglicher Art, außer für Sanierungen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bürgschaftsbank NRW – Bürgschaft ohne Bank

Durch die Bürgschaft ohne Bank der Bürgschaftsbank NRW erhalten Existenzgründer und KMUs bereits vor der Kreditbeantragung eine werthaltige Sicherheit von bis zu 80% eines Kreditbetrages in Höhe von maximal 250.000 Euro und können dadurch den Kreditbeantragungsprozess beschleunigen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bürgschaftsbank NRW – Expressbürgschaft

Existenzgründer und KMUs erhalten durch die Expressbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW eine standardisierte Bürgschaftszusage bis zu 80% eines Kreditbetrages von bis zu 250.000 Euro im Hausbankenverfahren innerhalb von fünf Arbeitstagen.

Weitere Informationen finden Sie hier.