Zuschüsse
Zuschüsse sind in der Regel nicht zurückzahlbare Finanzierungshilfen zur Realisierung Ihres Gründungsvorhabens. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Eine Auflistung aller relevanten Finanzierungshilfen finden Sie im Folgenden.
Die Top 6 Zuschüsse für Gründungsvorhaben:
Gründungsstipendium NRW
Im Rahmen des Gründungsstipendiums bekommen Sie als GründerIn die Möglichkeit, für die Umsetzung Ihrer Geschäftsidee, im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen, einen einjährigen Zuschuss von 1.200 Euro monatlich zu erhalten, wenn Sie Ihre Idee in NRW umsetzen möchten.
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Beratungsprogramm Wirtschaft
Existenzgründer haben während der Vorbereitung Ihres Geschäftsvorhabens einen hohen Beratungsbedarf, der oftmals nicht nur durch kostenlose Beratungsangebote abgedeckt wird.
Im Rahmen des Beratungsprogramm Wirtschaft erhalten Existenzgründer vor der Gründung einen Teil der Kosten für externe Beratungsdienstleistungen zur Entwicklung, der Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten erstattet.
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Im Rahmen des Beratungsprogramm Wirtschaft erhalten Existenzgründer vor der Gründung einen Teil der Kosten für externe Beratungsdienstleistungen zur Entwicklung, der Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten erstattet.
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Gründungszuschuss
Sie beziehen Arbeitslosengeld, möchten sich selbstständig machen und haben noch 150 Tage Restanspruch? Mit dem Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit können Sie finanziell unterstützt werden.
Wenn Sie arbeitslos sind, kann eine Existenzgründung der Schritt zurück ins Arbeitsleben sein. Mit dem Gründungszuschuss fällt der Start der Selbstständigkeit leichter: Die finanzielle Unterstützung hilft Ihnen dabei, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sich sozial abzusichern.
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Wenn Sie arbeitslos sind, kann eine Existenzgründung der Schritt zurück ins Arbeitsleben sein. Mit dem Gründungszuschuss fällt der Start der Selbstständigkeit leichter: Die finanzielle Unterstützung hilft Ihnen dabei, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sich sozial abzusichern.
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Einstiegsgeld für eine selbstständige Tätigkeit
Mit dem Schritt in eine Selbstständigkeit können Sie Ihre Arbeitslosigkeit beenden. In der Gründungsphase haben Sie jedoch vielleicht nicht genug Einnahmen, um finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie in bestimmten Fällen mit dem Einstiegsgeld gefördert werden.
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Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Ziel des Bundesprogramms ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung bis zu zweimal jährlich beraten lassen.
Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
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Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
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Meistergründungsprämie NRW
Sie möchten sich als Handwerksmeisterin bzw. Handwerksmeister selbständig machen? Für eine Betriebsneugründung, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung, können Sie von der Meistergründungsprämie NRW profitieren. Hierzu stellt das Land NRW einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.500 Euro zur Verfügung.
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Zuschüsse für Gründungen aus der Hochschule:
EXIST-Gründerstipendium
Hochschulabsolventen und wissenschaftliche Mitarbeiter aufgepasst! Sie haben eine eine innovative Geschäftsidee? Diese spiegelt sich technologieorientiert im produzierenden Gewerbe oder als wissensbasierte Dienstleistung wieder?
Dann haben Sie im Rahmen des EXIST-Gründerstipendiums die Möglichkeit einen Zuschuss für die Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten, möglichen Sachausgaben und eines Coachings zu erhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Dann haben Sie im Rahmen des EXIST-Gründerstipendiums die Möglichkeit einen Zuschuss für die Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten, möglichen Sachausgaben und eines Coachings zu erhalten.
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EXIST-Forschungstransfer
Sie sind ein Forscherteam und möchten aus der Hochschule bzw. einer außeruniversitären Forschungseinrichtung heraus ein besonders anspruchsvolles und technologieorientiertes Gründungsprojekt auf die Beine stellen?
Über den EXIST-Forschungstransfer erhalten Sie in zwei Förderphasen, Zuschüsse zur Finanzierung der Sach- und Personalausgaben sowie für Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
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Über den EXIST-Forschungstransfer erhalten Sie in zwei Förderphasen, Zuschüsse zur Finanzierung der Sach- und Personalausgaben sowie für Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
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Start-up Transfer.NRW
Sie sind Absolvent:in oder wissenschaftliche Mitarbeiter:in in einer Forschungs- oder Bildungseinrichtung mit Sitz in NRW und Ihr Projekt steckt in der Gründungsphase und befasst sich mit einer technologischen, betriebswirtschaftlichen oder sozialen Innovation?
Über den Zuschuss des Start-up Transfer.NRW können sowohl Personal-, Material und Gemeinausgaben als auch alle Ausgaben, die im Zusammenhang der Weiterentwicklung des Businessplans bzw. Unternehmenskonzeptes stehen, gedeckt werden.
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Über den Zuschuss des Start-up Transfer.NRW können sowohl Personal-, Material und Gemeinausgaben als auch alle Ausgaben, die im Zusammenhang der Weiterentwicklung des Businessplans bzw. Unternehmenskonzeptes stehen, gedeckt werden.
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Zuschüsse für gewerbliche Unternehmen
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) – Beratung
Ihr Unternehmen hat sich in den letzten fünf Jahren erfolgreich entwickelt? Sie möchten nun weitere strategische Schritte einleiten und benötigen hierzu eine umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische oder technische Beratungen?
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm vom Land NRW fördert diese Art von Beratungsdienstleistungen und kann Sie mit einem entsprechenden Zuschuss unterstützen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm vom Land NRW fördert diese Art von Beratungsdienstleistungen und kann Sie mit einem entsprechenden Zuschuss unterstützen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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